Mit einer verbindlicher Zusage müssen Sie einen Termin mindestens
24 Stunden im Voraus absagen oder verschieben.
Wird gar nicht bzw. zu knapp abgesagt, ist das volle Sitzungshonorar zu bezahlen.
Im Falle von Verspätung von Seiten des/der Klienten ist eine Verlängerung der Sitzungszeit nicht möglich.
Denken Sie bitte auch im Interesse anderer Klienten,
die auf einen Termin warten, an eine fristgerechte und ordentliche Absage oder Verschiebung per Email oder Telefon.
Sagen Sie zu kurzfristig ab, entsteht eine Lücke, die nicht mehr durch die Übernahme Ihres Termins seitens anderer Klienten ausgeglichen werden kann.